Prof. Dr. Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm, wird erster Vorsitzender des Verbands.
Es war ein langer, mühsamer, aber letztlich erfolgreicher Weg für die HAW in Baden-Württemberg. Nun wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) auf der konstituierenden Sitzung des dafür erforderlichen Zusammenschlusses von HAW geschaffen.
Nach der bereits erfolgten Ver?ffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen Ende Juni ist der Promotionsverband der HAW durch die Vorstandswahlen jetzt handlungsf?hig und die Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts an den Verband sind somit geschaffen.
Durch die Verbandsversammlung, in der die Hochschulen durch Rektorinnen, Rektoren, Pr?sidentinnen, Pr?sidenten, Kanzlerinnen und Kanzler vertreten werden, wurde Prof. Dr. Volker Reuter zum Gründungsvorsitzenden gew?hlt. In den vierk?pfigen Gründungsvorstand wurden au?erdem gew?hlt:
Die Stimmung der ersten Sitzung war ebenso feierlich wie erleichtert, da die HAW in Baden-Württemberg damit einen lang ersehnten Entwicklungsschritt gehen konnten, der die Forschungsleistung dieses Hochschultyps best?tigt, anerkennt und entscheidend st?rkt.
Die Qualit?tssicherung der Promotionsverfahren im Verband wird durch verbindliche Prozesse, rechtliche und universit?re Standards gew?hrleistet. Das Kernelement ist ein qualit?tsgeleiteter und auf einen Forschungsnachweis beruhender Auswahlprozess der am Promotionsrecht beteiligten Professorinnen und Professoren. Nur über den Nachweis von Forschungsst?rke und ausreichende Forschungsaktivit?ten k?nnen sie zeitlich befristet in das Promotionszentrum des Verbands aufgenommen werden. Das hei?t auch, der Nachweis muss immer wieder erbracht und überprüft werden.
Eine St?rke und Besonderheit des baden-württembergischen Weges zu einem HAW-Promotionsrecht ist, dass er nicht jeder Hochschule, jeder Fakult?t oder gar jedem/r Professor/Professorin, sehr wohl aber grunds?tzlich allen nachgewiesen forschungsstarken Professorinnen und Professoren der Hochschulart einen unmittelbaren Zugang zum eigenst?ndigen Promotionsrecht und dessen Ausübung erm?glicht. Es kommt also nicht darauf an, an welche Hochschule und in welchen Fachbereich man berufen wurde, sondern ausschlie?lich auf die eigene, individuelle Forschungsleistung. Deren St?rke und Belastbarkeit muss jedoch zun?chst nachgewiesen werden. Einen Automatismus oder eine Beteiligung in Erwartung einer hohen Forschungsaktivit?t wird es ebenso wenig geben, wie eine dauerhafte Zuerkennung dieses Privilegs. Die HAW und das Land geben damit gemeinsam ein übertragbares Beispiel für einen verantwortlichen Umgang mit dem Promotionsrecht. Bereits seit 2014 wird die konsequente Qualit?tssicherung und strikte Auswahl im HAW-Forschungsnetzwerk BW-CAR gelebt und erprobt, welches im September im Promotionszentrum des Verbands aufgehen wird. Diese ?BW-CAR-Kennzahlen“ waren auch eine der Orientierungsgrundlagen für die Verleihung eines HAW-Promotionsrechts in Hessen (2016) und in Sachsen-Anhalt (2021).
Ebenfalls im September wird sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Thema besch?ftigen, wie es die gesetzliche Regelung vorsieht. Nach dieser Befassung sollte zeitnah die formale Verleihung des Promotionsrechts an den Verband durch das Wissenschaftsministerium bzw. Frau Ministerin Bauer m?glich sein.
Pressekontakt HAW BW e.V.:
Benjamin Peschke
Gesch?ftsführer
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg e. V.
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